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| WichtigeRechtsänderung für Fotografen und Webseitenbetreiber | |
Forenlevel: Fotokünstler
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Anmeldungsdatum: 07.12.2005 |
Beiträge: 769 |
Wohnort: Hamburg |
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Verfasst am: 28 Apr 2018 16:58 |
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Ich habe heute einen gehörigen Schrecken bekommen, als ich auf der Webseite von Gunter Wegner seinen Artikel über das ab 25. Mai geltende EU-Datenschutzgesetz gelesen habe. Das Gesetz betrifft alle, die digital fotografieren. Es hat erhebliche Auswirkungen nicht nur auf das, was wir zeigen, sondern auch auf das, was wir überhaupt fotografieren dürfen. Nach der zukünftigen Rechtslage hätte ich wohl viele meiner Fotos von meinem letzten Ausflug an die Elbe nicht aufnehmen dürfen.
Ich will hier aber keinen langen Roman schreiben, sondern empfehle Euch dringend, den Artikel selbst zu lesen. Ihr findet ihn
hier.
Viele Grüße
Ralf |
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Forenlevel: Moderator
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005 |
Beiträge: 6597 |
Wohnort: hda/dev/nul |
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Verfasst am: 28 Apr 2018 19:52 |
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Hallo Ralf,
das Mistzeug verfolgt mich als Admin in meiner Firma sowieso schon zur Genüge.
Nicht mal öffentlich bestellte Datenschutzbeauftragte sind in der Lage, Struktur oder Verständniss in das Gesetz hineinzubringen.
Wir haben derzeit einen externen Berater, der selber noch keine Ordnung in seiner Word und Excel sammlung hat.
Ich muss paralell im Netz nach Vorlagen und Beispielen suchen, um damit klar zu kommen.
ct` und co. kommen da auch nicht richtig hinterher, die Länderportale sind da sehr bescheiden mit Informationen.
Jetzt kommt auch noch das ganze mit den Bilderrechten, gut, das ich seit 10 Jahren immer versuche, möglichst Menschenleere
Plätze abzulichten.
Kommt meinen Jahreskalendern sehr zugute.
Weniger gut sind Familienfeiern, ist man mit jemand plötzlich verkracht, darf er das Fotografieren auf der
Grillparty verbieten.
Aber es gibt noch andere Gründe, ein rausgeworfener könnte ein Forum verklagen, alle Beiträge zu löschen, egal, ob sie ihm zuzuordnen sind.
In einem anderen Form, wo ich administriere, denkt der Inhaber schon über Schließung nach, es besteht seit 2001.
Unsere Firmenwebseite ist erst vor einem halben Jahr komplett neu erstellt worden und genügt jetzt nicht mehr der DSGVO.
So kann man mit digitalem "Neuland" auch viel Geld machen, da habe ich genug Angebote von zwielichtigen Webseitenuntersuchern und natürlich verbessern ist mit im Preis.
Was jetzt mit unseren Bildern geschieht?
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Aber die Abmahnanwälte warten schon auf den Stichtag,
die stürzen sich zuerst auf die, wo was zu holen ist, den kleinkram mit Fotos dürfen dann die Azubis machen.
Und jetzt reagiere ich mich in der Küche ab, es gibt frischen Spargel mit Petersilienkartoffeln und selbstgemachter Hollondaise.
Und wenns 2 Stunden dauert, die Freizeit ist besser investiert als in das neue Gesetz.
Mache auch keine Bilder davon, wenn PETA erfährt, das ich den Spargel in Schinken rolle,
wollen die bestimmt eine Nutzungsgebühr für das dafür geschlachtete Schwein einklagen.
Euch ein schönes Wochenende.
Wer Sarkasmus findet, darf es ausschneiden, einrahmen und an die Wand hängen.
Jede andere Nutzung, zb. Gerichtverwertung oder üble Nachrede ist untersagt.
Ferner sind screenshot elektronisch oder mit einer Kamera ebenfalls bei Strafandrohung untersagt.
Mit dem Lesen dieses Postings hast Du dich mit den Geschäftsregeln einverstanden erklärt und verzichtest auf alle Regreesansprüche, egal
ob Du dich angesprochen fühlst oder nicht.
Ah, der Herd ist endlich Heiß, muß jetzt in die Küche..... |
_________________ Gruß Peter
Hallo mein Schatz! Falls wir uns nicht mehr sehen sollten - ich hab dich lieb! Dein Vater fährt wie eine Sau. Gruß, Mama
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